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Zur Zahnbehandlung ins EU-Ausland reisen

Bereits seit Jahren wird von vielen Patienten das Angebot der Zahnkliniken im EU-Ausland genutzt. Zahnkliniken in  Ungarn, Polen, Bulgarien, Tschechien und anderen EU-Ländern werden zwischenzeitlich vielfach beworben. Ausführliche Erfahrungsberichte von Patienten die zum Beispiel in polnischen, bulgarischen oder ungarischen Zahnkliniken behandelt wurden, sind auf vielen Internetportalen nachzulesen.

 

Zur Zahnbehandlung ins Eu-AuslandEine sehr lange und erfolgreiche Tradition hat der Zahntourismus besonders in Ungarn. Gerade in Ländern wie  Bulgarien, Polen, Rumänien und Ungarn steigen die Zahnbehandlungen bei so genannten Zahntouristen stetig an und wurden von der Medizintourismusbranche für sich entdeckt und ausgebaut. Viele dieser EU-Mitgliedsländer haben gut ausgebildete Spezialisten für Zahnbehandlungen vor Ort und können mitunter mit hervorragend ausgestatteten Zahnklinken aufwarten, die Zahnbehandlungen nach deutschem Standard in hoher Qualität anbieten.

 

Eine garantierte Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erhält man für eine Zahnbehandlung innerhalb der EU daher, weil der Europäische Gerichtshof bereits 2003 ein Grundsatzurteil gefällt hat, welches dem Patienten das Recht zur freie Arztwahl in alle Mitgliedsländern der Europäischen Union zuspricht. Dem Patienten unterliegt nun also die Entscheidungsmöglichkeit, qualitativ hochwertigen und dennoch günstigen Zahnersatz zu erhalten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshof wird vom Deutschen Ärzteblatt auf http://www.aerzteblatt.de/archiv/37018/Freie-Arztwahl-Kassen-zahlen-Behandlung-im-EU-Ausland zusammengefasst.

 

Bei der Überlegung und vorbereitenden Planung einer Zahnbehandlung im EU-Ausland sollte unbedingt zuvor in Erfahrung gebracht werden, ob die Zahnkliniken beispielsweise in Ungarn, Bulgarien oder Polen eine hochwertige Qualität der zahnmedizinischen und zahntechnischen Arbeit versichern und diese auch garantieren können. Gute Leistungen sind nicht selbstverständlich: Patienten sollten auch im Ausland vor Ort vom behandelnden Zahnarzt eine Erklärung über die Art und Qualität der verwendeten Werkstoffe und gegebenenfalls deren Vor-und Nachteile erhalten. Aus diesem Grund berichtete die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung auf http://www.kzbv.de/zahnbehandlung-im-ausland.42.de.html anfangs kritisch über Zahntourismus in die EU-Mitgliedsländer.
Doch mit der Kostenübernahme von Zahnbehandlungen im EU-Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen haben auch die deutschen Krankenkassen begonnen, Kliniken im EU-Ausland auf ihre Qualität hin zu prüfen und mit machen Zahnkliniken entsprechende Abrechnungskooperationen getroffen. Wer sich unsicher ist, sollte sich an seine Krankenkasse wenden, diese ist zur Beratung verpflichtet, rät das Bundesministerium für Gesundheit.

 

Darüber haben unabhängige Kontrollzentren die Prüfung von Zahnkliniken und anderen medizinischen Einrichtungen im Ausland übernommen, für Deutschland ist es die Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung auf http://www.eu-patienten.de/.

 

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