Mesr.fr - Logo
mesr.fr Startseite
Zahnbehandlung im Ausland
-
-
Situation in Deutschland
Zahlt die Krankenkasse
-
-
Zahnbehandlung im EU-Ausland
.. in Ungarn
.. in Polen
-
-
Zahnbehandlung außerhalb der EU
.. in der Türkei
-
-
Situation in der Schweiz
Deutschland für Schweizer
Ungarn für Schweizer
-
-
Kostenvergleich Beispiel
-
-
-

Zahnbehandlung wird nur teilweise von der Krankenkasse bezahlt

Wer herausfinden möchte, wie viel die Krankenkasse an der Zahnbehandlung übernimmt, sollte sich zunächst von einem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Dies ist das Angebot des Zahnarztes auf die von ihm vorgeschlagene Behandlungstherapie nebst den von ihm veranschlagten Zahnarztkosten und der geschätzten Laborkosten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erläutert auf http://www.vz-nrw.de/Zahnersatzkosten-im-Griff ausführlich wie ein Heil-und Kostenplan aussieht und die Bedeutung der dort zu findenden Angaben.

Nach Einreichung dieses Heil- und Kostenplanes erhält man von der Krankenkasse die Rückmeldung ob und inwieweit die Kosten für die Zahnbehandlung übernommen werden. Unter anderem wird bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse auch das Bonusheft berücksichtigt, in dem bestenfalls vom Patienten ein über 10 Jahre lückenlos dokumentierter jährlicher Zahnarztbesuch nachgewiesen werden kann.

 

Befundorientierter Festzuschuss durch die Krankenkassen
BeraterDieser Festzuschuss garantiert jedem Patienten einen Zuschuss von mindestens 50 % der anfallenden Behandlungskosten auf die Regelversorgung. In über 40 Definitionen für zerstörte oder verlorene Zähne ist in einer Tabelle klar definiert, welche Kosten von den Krankenkassen zu welchem Befund getragen werden.

Ein gepflegtes Bonusheft kann diesen Zuschuss um bis zu weitere 30% erhöhen.

Das Risiko, dass die Rechnung dennoch höher ausfällt, trägt der Patient. Etwa durch höhere ästhetische Ansprüche oder wenn das beauftragte Labor teurer ist. Dann trägt der Patient einen höheren Eigenanteil, da die Behandlung die Leistungen die von den Krankenkassen angeboten werden, übersteigt. Dagegen kann der Patient bei entsprechender Wahl seines Zahnarztes und des Zahnlabors von günstigeren Preisen profitieren.

 

Zuschüsse der Krankenkassen auch zu Zahnimplantaten
Die seit längerem geltende Änderung der Kostenordnung für Zahnärzte hat ergeben, dass es auch Zuschüsse für Zahnimplantate gibt und zwar in der Höhe, in der die Kosten für die Regelversorgung getragen werden. Dieser befundorientierte Festzuschuss ist in Kombinationen verschiedener Elementen möglich, zum Beispiel wenn mehrere Zähne ersetzt werden müssen und die Entscheidung über eine Behandlungstherapie mithilfe einer Brücke oder Teilprothese ansteht.

Auch hier hat der Patient alle, über die Regelversorgung hinausgehenden Kosten selbst zu tragen und schließt hierüber mit dem Zahnarzt einen separaten Behandlungsvertrag auf Grundlage der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) ab. Die Stiftung Warentest erläutert die Festzuschüsse und beantwortet einige Fragen dazu auf http://www.test.de/Festzuschuesse-fuer-Zahnersatz-Damit-muessen-Sie-rechnen

 

Kostenübernahme im EU-Ausland
Durch das europäische Abkommen übernehmen Krankenkassen diesen Festzuschuss für eine Zahnbehandlung auch bei Behandlung im europäischen Ausland. Voraussetzung ist lediglich, dass der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse eingereicht und durch diese genehmigt wurde.

 

|Impressum|Datenschutzerklärung
- -
Brust-OPAugenlaser
-