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Zahnreisen werden auch in Länder außerhalb der EU beworben

In den letzten Jahren ist bei dem Begriff „Medizintourismus“ auch das beliebte Reiseland Türkei immer häufiger erwähnt worden. Insbesondere wurden von den Medien mehrfach Angebote zum Augenlasern unter die Lupe genommen. Dieser in Deutschland sehr teure medizinische Eingriff wird in der Türkei zu einem Minimum der Kosten angeboten. Wie bei den meisten Patienten in Deutschland werden für diese Eingriffe auch in der Türkei von den Krankenkassen keine Behandlungskosten getragen.

 

Zahnbehandlung ausserhalb der EUNun wird auch intensiv mit Zahnbehandlungen in der Türkei geworben. Große, gut ausgestattete Kliniken stellen ihre Angebote auf Onlineportalen vor. Weltweit wird die Türkei daher für den Medizintourismus hoch angesehen und von vielen Menschen in die engere Wahl für ihre Behandlungen herangezogen. Jedes Jahr reisen tausende Touristen in den Urlaub in die Türkei und verbinden diese Reise immer häufiger mit einer medizinischen Behandlung unter andere auch für eine Zahnbehandlung. Attraktive Angebote locken auch hier die Patienten mit Rundumangeboten sowie All-inklusive Aufenthalten nebst Flug, Transfer, Hotel und auch an Unterhaltung wird es nicht fehlen. Das Konzept stimmt und der Kunde ist König.

 

Doch wer jetzt vorschnell seine Zahnbehandlung in der Türkei plant sollte nochmals nachrechnen. Krankenkassen zahlen für Zahnbehandlungen auch im Ausland. Doch prüfen Sie welches Reiseland genau in diese Abkommen der europäischen Krankenkassen einbezogen wird. Die Türkei gehört hier leider nicht mit dazu und sie werden für Ihre Zahnbehandlung in der Türkei keine Zuschüsse von Ihrer Krankenkasse erhalten.

 

Ebenso ist dies für Urlaubsländer wie Tunesien oder Kroatien. Auch hier locken Angebote von ansprechenden Zahnkliniken und Zahnärzten mit günstigen Angeboten. Doch letztlich verzichtet der Patient bei diesen Zahnärzten auf seinen rechtmäßigen Kostenzuschuss seiner Krankenkasse, die doch immerhin mindestens 50% der Regelversorgung ausmachen. Das wäre schade.

 

In Reiseländern wir Polen, Bulgarien oder Ungarn besteht das EU-Abkommen mit den Krankenkassen und somit können Behandlungskosten auch für Zahnbehandlungen mit der heimischen Krankenkassen abgerechnet und der Kostenzuschuss erhalten werden.

 

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