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Augenlaser Eignungscheck

Ein vermindertes Sehvermögen ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Fast schon kann man bei der Masse an fehlsichtigen Menschen von einer Volkskrankheit sprechen. Laut der statistischen Datenbank von augeninfo.de/stat_db/fehls.php (http://www.augeninfo.de/stat_db/fehls.php), einer Informationsseite des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e. V. (BVA), sind über 60 Prozent der Bundesbürger fehlsichtig.
Doch nicht alle können sich mit dem Gedanken an ein ganzes Leben mit Brille oder Kontaktlinsen nicht abfinden. Sei es, dass das „Nasenfahrrad“ aus optischen Gründen verhasst ist oder bei Freizeitaktivitäten, wie Schwimmen oder anderen Sportarten, äußert unpraktisch ist. Um auch ohne Sehhilfe scharf zu sehen, bietet die moderne Augenchirurgie eine effektive Lösung: Augenlasern. Doch ist Jeder dafür geeignet?


Welche Fehlsichtigkeiten können gelasert werden?
Mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Augenlaser-Methoden können die unterschiedlichsten Formen und Stärken einer Fehlsichtigkeit behandelt werden.
Es gibt begrenzte Dioptrien-Werte, bei denen eine Augenlaser-Behandlung machbar ist. Für eine erste Einschätzung eigenen sich folgende Zahlen zur Orientierung:

  • Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt

  • Weitsichtigkeit bis ca. +4 dpt

  • Hornhautverkrümmung bis ca. 5 dpt

Weitere Infos und Antworten zu den häufigsten Fragen gibt laser-24.de/.../leistungen/faq.

Welches Auge ist geeignet?
Neben dem Dioptrienwert ist die Beschaffenheit des Auges von besonderer Wichtigkeit für das Anwenden eines Lasers. Eine ausreichende Hornhautdicke ist ebenso Voraussetzung wie eine ausgeschlossene Vorerkrankung des Auges.
Unerlässlich für das Feststellen der Eignung für das Augenlasern und natürlich auch für den Erfolg der Behandlung ist deshalb die obligatorische Voruntersuchung durch einen Augenarzt oder qualifiziertes Fachpersonal.
Nach den anerkannten Qualitätsrichtlinien der KRC (Kommission Refraktive Chirurgie) sind präoperativ mindestens folgende Untersuchungen erforderlich und zu dokumentieren:*

  • Untersuchung der Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie

  • Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe, ggf. nach Ausschaltung der Akkommodation

  • Messung des Augeninnendruckes

  • Messung des mesopischen Pupillendurchmessers (0,05 - 50 Lux)

  • Messung der Aniseikonie bei Anisometropie sowie Bestimmung der Verträglichkeit der geplanten Korrektur durch Kontaktlinsen-Trageversuch

  • Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte in medikamentöser Mydriasis

  • Messung der Hornhautdicke (Pachymetrie) mittels optischer Verfahren über einen zentralen Bereich von mindestens 6 mm

  • Ausschluss medizinischer Kontraindikationen

Diese gründliche Voruntersuchung, für die man bis zu zwei Stunden einplanen sollte, ist in der Regel kostenpflichtig. Viele Augenlaser-Zentren bieten vorab kostenloses Informationsmaterial, kostenlose Informationsveranstaltungen und eventuell auch kostenlose Eignungschecks mit Beratungsgespräch an. Dieser Kurzcheck ersetzt jedoch nicht die ärztliche Untersuchung.


* Quelle: http://www.augeninfo.de/krc/qualit.pdf

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